01.02.02.05 (Nordrhein-Westfalen) Vorkontieren von Rechnungen (Rechnungsprüfer/-in 1)
- Laufende Nr
- 4
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.02
- SYS_3
- 01.02.02
- SYS_4
- 01.02.02.05
- ORGEINHEIT
- Rechnungsverwaltung
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Rechnungsprüfung
- ERAAA
- Vorkontieren von Rechnungen (Rechnungsprüfer/-in 1)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- E 4
- BW
- 6
- Mitte
- E 4
- NRW
- EG 7
- NS
- 4
- NV
- EG 4
- SAC
- E 4
- SAH
- E 4
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Prüfen von internen Rechnungen
Interne Rechnungen für Werkslieferungen anhand der Lieferscheine auf Richtigkeit prüfen, Preise und Mengen vergleichen, Rechnungen vorkontieren und Kostenarten zuordnen. Rücklieferungen nach Art und Menge anhand von Lieferscheinen prüfen. Zu- und Abgänge erfassen, regelmäßig statistisch aufbereiten.
Prüfen von einfachen Lieferantenrechnungen
Rechnungen vorsortieren, z.B. Küchen- und Kantinenrechnungen vorkontieren, nach Vereinnahmung der Ware endgültige Kontierung durchführen. Differenzen an Einkauf zur Klärung weiterleiten. Bei Jahresabschlussarbeiten Konten schließen. Frachtrechnungen kontieren, bei Differenzen Frachtbriefe anfordern (z.B. von Spediteuren/Kurierdienste/Deutsche Bahn AG/Deutsche Post AG).
BBG
| 1.1 Arbeitskenntnisse | Stufe | Punkte |
|---|---|---|
| 1.2 Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse über Kostenpläne, Kostenarten, Materialwirtschaft sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen zweijährige einschlägige kaufmännische Berufsausbildung, z. B. kaufmännische(r) Assistent/-in, bzw. Kenntnisniveau, welches einer derartigen Ausbildung gleichwertig ist. | 7 | 48 |
| 1.3 Berufserfahrung Für Umgang mit betrieblichem Kontenplan und Zuordnung zu Kostenarten sowie für Umgang mit Frachtbriefen/Lieferscheinen drei Monate bis zu einem Jahr. | - | - |
| 2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Arbeitsausführung ist mit einem gewissen Spielraum weitgehend vorgegeben. Bei Differenzen oder Unstimmigkeiten Rücksprache mit zuständigem Sachbearbeiter. | 2 | 10 |
| 3. Kooperation Regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit im eigenen Bereich sowie mit externen Partnern. | 2 | 4 |
| 4. Mitarbeiterführung | Keine Führung erforderlich. 1 | 0 |
| Summe Punkte | 62 |